Ja und wieder hat die Staatsmacht zugeschlagen.
Auf frischer Tat ertappe ein Beamter des Preußischen Kleinstaats Lakoshausen, den Täter und vereitelte einen Raup – Überfall!
Leider musste der Beamte bei den weiterführenden Ermittlungen feststellen, dass das angebliche Opfer mit dem Täter unter einer Decke steckte und mit voller Absicht versuchte sich so Aufmerksamkeit zu erschwindeln. Der Beamte statuierte ein Exempel und hofft das die Erziehungsmaßnahmen dem angeblichen Opfer eine Lehre sind. Die Strafe wurde sofort angesetzt. Die überführte Täterin muss eine 1 stündige Einzelhaftstrafe absitzen.
Lasst euch das eine Lehre sein, legt euch nicht mit der Staatsmacht an.



Am 27. August 2010 um 19:18 Uhr
Welch harte Reaktion.
Wer hat die Täterin rechtlich vertreten und warum wurden keine mildernden Umstände (schwere Kindheit, Elternhaus, etc.), bzw. auf Jugendstrafrecht anerkannt?
Ich hoffe, das im Wiederholungsfall ein fähiger Verteidiger der Staatsmacht kontra geben wird.
Meine Sympathie gilt jedenfall der Verurteilten! Freiheit für die Kleinen!!!!!
Am 28. August 2010 um 20:05 Uhr
Lieber Wolf,

sind wir sofort in Revision gegangen. 
der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden.
Ich die Anwältin der Täterin hat zu dieser angegebenen Tatzeit noch geschlafen.
ich kann Ihnen aber versichern lieber Wolf als meine Mandantin mir von den Vorfall erzählte
Ich werde Sie über den verlauf der Verhandlung natürlich auf den laufenden halten
Am 29. August 2010 um 09:25 Uhr
Werte Frau Anwältin
Sollten Sie bei Ihrer Argumentation gegenüber der Staatsmacht größere Probleme haben, bin ich gerne bereit zu intervenieren und Ihnen zur Seite zu stehen.
Am 30. September 2010 um 06:22 Uhr
Äh ich bin übrigens total neutrale Zeugin
Am 2. Oktober 2010 um 09:59 Uhr
Immerhin besteht eine Fluchtmöglichkeit nach oben
Am 7. April 2011 um 18:12 Uhr
[...] keine Angst meine Tochter hat nicht wieder Einzelhaft oder mein Junior Stubenarrest. (Obwohl sie mit diesem Outfit die wohl coolste Haftkleidung [...]